Die Zeit der WhatsApp-Newsletter neigt sich offiziell dem Ende. Die Richtlinien des Messengers haben sich geändert. Ab dem 7. Dezember 2019 wird der automatische Versand von Nachrichten über die Messenger-App als Regelverstoß gewertet. Bei Missachtung drohen rechtliche Konsequenzen.

Durch WhatsApp auf den Sperr-Bildschirm

Als einer der größten und beliebtesten Messenger der Welt wurde WhatsApp zum attraktiven Kommunikationstool für Medien und Unternehmen. Schließlich gibt es keinen direkteren Weg zum Konsumenten als einen Eins-zu-Eins-Chat. Kein anderer digitaler Dienst in Deutschland verfügt über eine größere Community als WhatsApp. Über den Messenger war es möglich, Newsletter an Hunderte oder gar Tausende Nutzer gleichzeitig zu senden. Diese Strategie zeigte Wirkung: Die Klick- und Öffnungsraten der über WhatsApp verschickten Newsletter sind hoch, da WhatsApp zu den Apps gehört, die gerne auf den Sperr-Bildschirmen der User aufleuchten dürfen.

Das Verbot steht fest

Das Problem: Der automatisierte, nicht-individuelle Massenversand von Nachrichten verstößt gegen die Nutzungsrichtlinien von WhatsApp. Das hat der Messenger-Dienst in seinen Regeln konkretisiert. Ab dem 7. Dezember 2019 ist jede Form von automatisierten Push-Nachrichten gegen die Regeln.

Die Veränderung wird aber nicht das Ende von Business-Kommunikation via WhatsApp bedeuten. Mithilfe eines offiziellen Partners können Medien und Unternehmen auch in Zukunft WhatsApp in der Kommunikation verwenden – allerdings wird sich diese auf Pull-Kommunikation beschränken. Das bedeutet, dass User aktiv über die App mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen müssen. Erst dann darf das Unternehmen auf die Anfrage eingehen.