„Mein, Dein – das sind doch bürgerliche Kategorien“ ist ein bekanntes Zitat aus dem Buch „Die Känguru-Chroniken“ und befasst sich in dem Fall mit WG Eigentum. Doch auch im Internet und den sozialen Medien ist die Frage des Eigentums ein wichtiges Thema.

Grundsätzlich dient das Urheberrecht als Schutz vor dem Ideen-Klau. Denn nur der Urheber darf entscheiden wie die kreierte Kunst verbreitet wird. Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören Bilder, Fotos, Zeichnungen und Filme. Bei Musik und Literatur sind die Auflagen etwas strenger. Bei diesen Werken muss ein stärkerer Wiedererkennungswert zu finden sein, um sie urheberrechtlich zu schützen.

Obwohl die Grundidee des Urheberrechts leicht nachvollziehbar ist, sieht die Praxis doch etwas komplizierter aus – besonders in den sozialen Medien. 

Wem gehört das Meme?

Memes sind Bilder, Filmclips oder Zeichnungen die einen hohen Wiedererkennungswert haben und durch individuelle Sprüche ergänzt werden. Sie werden nicht nur im privaten Raum genutzt, sondern gewinnen auch bei der Unternehmenskommunikation immer mehr an Beliebtheit. 

Die Nutzung dieser Medien kann jedoch rechtliche Probleme mit sich bringen, wie das Beispiel des „Socially Awkward Pinguine“-Memes zeigt. Ein Blogger hat das bekannte Meme in einem Blogbeitrag genutzt und musste am Ende 785 Euro an die Fotoagentur Getty Images zahlen, welche die Rechte an dem Bild besitzen. 

Wie zuvor beschrieben unterliegen alle Bilder, Fotos und Zeichnungen sehr schnell dem Urheberrecht, solange der Künstler die Werke nicht aktiv für eine gemeinfreie Nutzung zur Verfügung stellt. Es kommt aber trotzdem nicht zu einer Abmahnwelle in Deutschland, weil die Rechtinhaber oft keinen großen Schaden durch die Memes erfahren. Sogar das Gegenteil kann passieren, wenn ein erfolgreiches Meme eine starke Werbewirkung hat. Deshalb ist die Nutzung von Memes in der Praxis im Normalfall kein Problem, solange damit kein Geld  verdient wird.

Creative Commons 

Ist es möglich den freien digitale Fluss von Wissen und Kulturgütern zu fördern, ohne den Künstlern zu schaden? Eine Alternative zum Kauf von urheberrechtlich geschützten Werken bietet die Creative Commons.

Ein Künstler kann sich entscheiden seine Werke als kreatives Allgemeingut zur Verfügung zu stellen. Durch dieses System können Werke frei genutzt werden, solange sich bei der Verbreitung an bestimmte Angabe gehalten wird.

Diese Richtlinien beinhalten zum Beispiel die Nennung des Urhebers, die Unversehrtheit des Werkes oder die Bedingung der nicht kommerziellen Nutzung. Alle diese Vorgaben können auftauchen, weshalb es wichtig ist genau zu wissen welche Bedingungen an die Nutzung der einzelnen Werke im Creative Commons System geknüpft sind.